Kinderrückhaltevorrichtungen

Für unsere kleinen Gäste

 

Gemäss Strassenverkehrsordnung Art. 3a Abs. 4 VRV werden in Reisecars und Gesellschaftswagen für Kinder ab 4 Jahren keinerlei Kinderrückhaltevorrichtungen (Kindersitze, Schalen) benötigt. Das Sichern mit den vorhandenen Gurten (in der Regel Beckengurt) reicht aus.

Falls Sie mit Kindern reisen, die jünger als 4 Jahre sind, müssen Sie selber passende Kindersitze auf die Reise mitbringen (Voranmeldung erforderlich).

Beachten Sie bitte, dass Reisecars mit Ausnahme der ersten Reihe mit Beckengurten ausgerüstet sind. Kindersitze, welche ausschliesslich mit Dreipunktgurten gesichert werden müssten, können in Reisecars nicht befestigt werden.

Falls Sie keine eigene Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Schale) besitzen, stellen wir Ihnen eine solche gegen eine Gebühr von CHF 20.00 zuzuglich zum Carfahrpreis zur Verfügung.