Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehung
zwischen Ihnen und dem für die Reise verantwortlichen Veranstalter (Mitglied
des Swiss Car Pool, nachfolgend SCP genannt) Anwendung. Bei vermittelten Leistungen
Dritter oder Einzelleistungen schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen
anderen Unternehmen ab.
1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung Ihre Anmeldung bei einem SCP-Büro oder einem ausgewählten Reisebüro ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und dem SCP kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung zustande. Damit beginnt die Wirksamkeit der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Zahlung muss bis spätestens 21 Tage vor Abreise geleistet werden. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag sofort zahlbar.
2. Änderungen, Rücktrittsbedingungen und Annullierungen Bei Annullierung einer Buchung oder bei Änderungen (Namen, Datum, Hotel) erheben wir bis 22 Tage vor Reiseantritt zur Deckung unseres Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-- pro Person, jedoch höchstens Fr. 100.-- pro Auftrag zuzüglich Telefon, Telefaxspesen. Die Bearbeitungsgebühren werden durch keine Versicherung gedeckt. Bei späterem Rücktritt Ihrerseits müssen wir nebst diesen Gebühren folgende Kosten in Rechnung stellen:
21 - 15 Tage vor Abreise: 20 % des Pauschalpreises
14 - 8 Tage vor Abreise: 40 % des Pauschalpreises
7 - 0 Tage vor Abreise: 80 % des Pauschalpreises
Bei Nichterscheinen am Abfahrtsort verfällt der ganze Pauschalpreis.
3. Änderungen, Rücktrittsbedingungen und Annullierungen bei reservierten Eintrittskarten Definitiv reservierte Eintrittskarten können weder spesenfrei umgetauscht noch zurückgegeben werden. Die Annullationskosten betragen in jedem Fall 100%. Auf Wunsch des Kunden kann sich das SCP-Mitglied im Sinne einer Verlustminderung um einen Weiterverkauf bemühen und vom eventuellen Erlös eine angemessene Umtriebsentschadigung abziehen.
4. Oblig. Annullierungsschutz und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle Die mit der "Europäischen" abgeschlossene Versicherung wird den Reiseteilnehmern obligatorisch in Rechnung gestellt. Der Annullierungsschutz wird gewährt, wenn die versicherte Person ihre Reise/ihr Arrangement nicht antreten kann, unter anderem infolge eines der nachgenannten Ereignisse, sofern dieses nach der Buchung der Reise eingetreten ist: - schwere Krankheit, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der versicherten Person; einer mitreisenden Person; einer nicht mitreisenden Person, die dem/der Versicherten sehr nahe steht; - schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar, Diebstahl- oder Wasserschadens, und deshalb ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist; - Ausfall oder Verspätung des zu benützenden öffentlichen Transportmittels zum offiziellen Abreiseort in der Schweiz; - unvorhergesehene Kündigung des Anstellungsvertrages der versicherten Person innerhalb der letzten 30 Tage vor der Abreise durch den Arbeitgeber, und zwar infolge zwingender wirtschaftlicher Notlage. Der SOS-Schutz für Reisezwischenfälle gewährt Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person ihre Reise abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss, unter anderem infolge eines der nachgenannten Ereignisse: - Schwere Krankheit, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der versicherten Person; einer mitreisenden Person; einer nicht mitreisenden Person, die dem/der Versicherten sehr nahe steht; - schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschaden und deshalb ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist. Die detaillierten Leistungen der Versicherung entnehmen Sie bitte dem Versicherungsausweis. Sind Sie bereits im Besitz einer eigenen Annullationskostenversicherung, können Sie anlässlich der Buchung schriftlich auf den oblig. Annullierungsschutz und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle verzichten.
5. Einreise- und Zollvorschriften Alle Länder verlangen einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig, welcher dieser Ausweise benötigt wird und ob evtl. benötigte Impfungen noch nicht abgelaufen sind. Passanträge können bis zu zwei Wochen dauern. Für einige Länder wird auch ein Visum verlangt, welches Ihnen Ihr Reisebüro gerne einholt. Dieses muss früh genug vor der Abreise besorgt werden. Jeder Reiseteilnehmer ist für das Mitführen sowie die Vollständigkeit/Gültigkeit seiner Reisedokumente selbst verantwortlich.
6. Programm- und Preisänderungen vor Vertragsabschluss SCP behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
7. Änderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preisanpassungen aufgrund von Änderungen, für die SCP nicht verantwortlich gemacht werden kann, muss SCP sich vorbehalten (z.B. Erhöhung Beförderungskosten, Wechselkursänderungen, staatlich verfügte Preiserhöhungen wie Mehrwertsteuer, neue Abgaben etc.). SCP behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es besondere Umstände erfordern.
8. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht oder Programmänderungen vorgenomme Führt die Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderungen annehmen
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von SCP mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten. Die bereits geleisteten Zahlungen werden rückerstattet.
c) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von SCP schriftlich mitteilen, ob Sie an einer vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen wollen. Ist die Ersatzreise günstiger wird Ihnen die Differenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist die Differenz zu bezahlen. Erhält SCP innert 5 Tagen keine Mitteilung von Ihnen, wird angenommen, dass Sie mit Buchstabe a) einverstanden sind.
9. Reiseabsagen durch SCP Die Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht werden, behält sich SCP das Recht vor, Reisen ab 8 Tagen bis 4 Wochen vor Reiseantritt und kürzere Reisen bis 2 Wochen vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen. Sollten zwingende Gründe wie höhere Gewalt, Epidemien, Streiks etc. die Durchführung der Reise verhindern, werden Sie raschmöglichst orientiert. In diesem Fall wird dies dem Angemeldeten so früh wie möglich mitgeteilt. SCP bemüht sich, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Nehmen Sie dies nicht an, wird der einbezahlte Betrag unverzüglich rückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch besteht nicht.
10. Beanstandungen/Reklamationen Die Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei irgendwelchen Beanstandungen direkt an Ort und Stelle bei unseren Chauffeuren/Reiseleitern, lokalen Vertretungen/Vertragspartnern vorstellig zu werden, damit eventuell noch Abhilfe geschaffen werden kann. Diese nehmen Beanstandungen/Reklamationen entgegen, ohne jedoch berechtigt zu sein, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Nach Rückkehr sind Beanstandungen/Reklamationen bis spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Reise schriftlich einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeder Schadenersatzanspruch.
11. Haftung SCP haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrags oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist.
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SCP, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
12. Schäden/Wertgegenstände/Reisegepäck Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SCP nur, wenn Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten Sie die Haftungsbeschränkungen in internationalen Abkommen und nationale Gesetze. Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entsteht, haftet SCP nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben. Diese Haftung von SCP ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. Für die sichere Aufbewahrung Ihrer Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen, Reisegepäck usw. sind Sie selber verantwortlich. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haftet SCP nicht.
13. Sicherstellung Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren die Sicherstellung Ihrer in Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre "Garantiert hin und zurück", die Sie bei uns oder in Ihrem dem Garantiefonds angeschlossenen Reisebüro erhalten.
14. Ombudsmann Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und SCP oder dem Reisebüro eine gerechte Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwil
15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und SCP ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen SCP wird der ausschliessliche Gerichtsstand des SCP-Mitgliedes (Burgdorf/BE) vereinbart.
TOTO Toto – der Name ist Programm. Denn mit Toto verbindet man hervorragende Musikalität und Songs, die klingende Songtitel tragen: »Rosanna«, »Africa«, »99« oder »Hold The Line« sind nur ein paar Hits, die Toto über die Jahre hinweg weltweit gelandet hat
PFIFFIGE IDEEN Was gibt es schöneres, als mit guten Freunden zu verreisen?
Wir organisieren für Sie komplette Pakete mit Aktivitäten, Übernachtung, Transporte, Mahlzeiten, Besichtigungen usw. Sie haben eine Idee – wir setzen diese für Sie um.
Interview
Daniel Gast - Pionier der Konzertfahrt im Interview mit dem «Gastli».
Lesen Sie aus den spannenden Anfängen der Konzertfahrt vor über 20 Jahren....